Luftsicherheitskontrollkraft gem. § 8, 9 LuftSiG, 11.2.3.1b
Schulungsziel
Qualifiziertes Personal in der Luftsicherheit
Voraussetzungen
– Mindestalter 18 Jahre
– Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
– Mindestens Hauptschulabschluss
– Überregionale Einsatzbereitschaft
– Höfliche Umgangsformen und gepflegtes Erscheinungsbild
– Physische und psychische Belastbarkeit
– Eignungstest des ACM Bildungszentrums
– Förderung mit Bildungsgutschein
Überprüfungen innerhalb der Maßnahme
– Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG
– Med. Untersuchung gem. LuftSiG
Lehrgangsinhalte
– Notfalltraining
– Erste Hilfe
– Luftsicherheitskontrollkraft Personal und Waren nach § 8,9
LuftSiG
Lehrgangsabschlüsse
– Luftsicherheitskontrollkraft Personal- und Waren nach §§ 8,9
LuftSiG
– Teilnahmebescheinigung des ACM Bildungszentrums
– Erste Hilfe-Nachweis
– Prüfungszertifikat der zuständigen Behörde
(Niedersächsisches
Ministerium, Luftfahrt-Bundesamt)
Zielgruppe
– Arbeitssuchende mit oder ohne Berufsausbildung
Lehrgangsdauer
2 Monate
Teilnehmerzahl
mind. 8 höchstens 15 Teilnehmer
Lehrgangsort
Celle
Ansprechpartner
Frau Anna Kalisch